Wer in NRW mit einem Hund, der nach § 3 des NRW-LHundG gefährlich ist oder einer der Rassen nach § 10 angehört, spazieren gehen möchte, muss vorher den Sachkundenachweis beim Ordnungs-/Veterinäramt absolvieren.

Achtung: Jeder, der einen solchen Hund ausführt, muss den Sachkundenachweis haben. Nicht nur der Halter.
Der Fragenkatalog für den Sachkundenachweis der StädteRegion Aachen kann jederzeit als PDF-Datei von der Homepage des Veterinäramtes der StädteRegion Aachen herunter geladen werden: Klicken Sie hier