Umgang mit Fundtieren

Zugelaufen!?

Nach Meldung der Findelkatze im Tierheim kann das Tier zwar zur Pflege bei seiner „Adoptivstelle“ bleiben. Doch Vorsicht: Wenn der alte Besitzer sich meldet, ist das Tier abzugeben. Erst nach einem halben Jahr gehen die Besitzansprüche (ein unschönes Wort für das Zusammenleben mit einem Vierbeiner) an den neuen Halter.

Es ist lobenswert, wenn sich Tierfreunde um scheinbar herrenlose Streuner kümmern. Aber es gibt einige Punkte zu beachten, um sicherzugehen, daß man durch die „Adoption“ eines Tieres keinen bereits vorhandenen Besitzer unglücklich macht. Schlimmer noch, das Behalten einer Katze, die bereits einen Halter hat, ist tatsächlich der Tatbestand eines Diebstahls. Wer eine freilaufende Katze beobachtet, muß es nicht unbedingt mit einem armen „Findelkind“ zu tun haben.

Eine Katze, die wohlgenährt ist und ein glänzendes Fell hat, ist in vielen Fällen ein Freigänger, der sich auf seinen Streifzügen ein paar Extra-Leckerlis gönnt. Sicher ist in solchen Fällen die Versuchung groß, das Tier zu füttern. Doch davon ist abzuraten. Gerne dürfen Sie das Tier in die Wohnung lassen, um ihm ein Schläfchen zu gönnen. Doch die Katze sollte unbedingt wieder hinaus dürfen, sobald sie dies möchte. Beobachten Sie das Tier, aber erklären Sie es nicht gleich als zur Familie gehörig.

Ein verwahrlostes Tier mit struppigem Fell dagegen ist mit hoher Wahrscheinlichkeit herrenlos. Hier ist ein Füttern nicht nur erlaubt, sondern dringend zu empfehlen. Bei ausgehungerten Schlinghälsen muß das Futter gut dosiert werden. Allzuviel auf einmal ist für den kleinen Magen extrem ungesund. Zeigt eine solche Katze wenig Interesse, ihr warmes Plätzchen zu verlassen (und wirklich nur dann!), ist die – vorläufige – Aufnahme des Tieres zulässig.

Ähnliches gilt – in geringerem Ausmaß – selbstverständlich auch für Hunde, von denen es mehr notorische Gelegenheitsausreißer gibt, als man glauben mag. Was ist zu tun?

  • Zunächst ist das Tier auf Halsband, Chip oder Tätowierung zu untersuchen, die eventuell Hinweise auf den Besitzer geben. Im Falle einer Tätowierung oder eines Chips können Tierarzt und Tierheim bei der Suche nach dem Besitzer weiterhelfen. Dies ist aufgrund der Existenz verschiedener Registrierstellen der beste Weg.

  • Der Fund des Tieres muß in jedem Fall gemeldet werden: beim Tierheim bzw. örtlichen Tierschutzverein, der Polizei und dem Ordnungsamt (Fundbüro). Die Meldung bei der Stadt/Ordnungsamt muß schriftlich erfolgen, da ansonsten kein Anspruch auf Erstattung entstehender Kosten (v.a. Tierarzt) besteht. Es ist zu überlegen, ob man die Katze ins Tierheim abgibt oder lieber bei sich behält, bis die „Besitzverhältnisse“ geklärt sind.

  • Hängen Sie Zettel in Ihrem Wohngebiet aus. Achten Sie auf eventuelle Vermißtenmeldungen und melden Sie dies den regionalen Radiosendern

Vorsicht: Hier gibt es nach Gesetz eine – für Tierfreunde häufig unverständliche – Unterscheidung verschiedener Tiergruppen:

I. Haustiere (Katzen, Hunde etc.)

Hier gibt es kein Zögern:

  • Das Tier muß unverzüglich, aber behutsam zum Tierarzt gebracht werden. Nach Versorgung der Wunden kann dieser auch nach einem eventuell vorhandenen Microchip suchen.

  • Anschließend kann man sich auf die Suche nach dem Besitzer machen.

  • Sie sollten unbedingt Zettel aushängen und umfragen, wem das Tier gehört.

II. Wildtiere (Igel, Rehe, Kaninchen etc.)

Vorsicht: Tiere, die zum „jagdbaren Wild“ gehören (so das Amtsdeutsch) dürfen nicht vom Fundort entfernt werden. Dies wäre „Wilderei“, denn sie sind Eigentum des Jägers. Dieser muß sofort informiert werden. Ist er nicht bekannt oder erreichbar, ist die Polizei zu benachrichtigen. Die betroffenen Tiere werden i.d.R. noch am Unfallort erlöst.

Verletzte Igel und andere Wildtiere, an denen der Jagdpächter kein Interesse hat, dürfen dagegen bedenkenlos zum Tierarzt gebracht werden. Viele Tierarztpraxen übernehmen die Behandlungskosten freiwillig. Wildtiere unterstehen dem Naturschutzgesetz und müssen nach Gesundung unbedingt in die Nähe des Fundortes zurückgebracht werden – außerhalb der Gefahrenzone versteht sich.

…armes Häschen bist Du krank, dass Du nicht mehr hüpfen kannst..?“

Diesen alten Kinderreim kennen wir wohl alle noch aus unserer Kindheit. Aber ist denn wirklich jedes kleine Häschen, das man derzeit im Feld „findet“, krank oder hilfebedürftig?

Besorgte Tierfreunde bringen nun fast täglich junge Wildtiere, die sie in den Feldern und Wäldern gefunden haben und die vermeintlich „einsam und verlassen den Grausamkeiten der Wildnis“ ausgesetzt waren, ins Tierheim.

Doch nicht jedes Häschen, das in seiner Grube sitzt, ist hilfebedürftig. Vielmehr verlässt die Hasenmutter das im Gestrüpp versteckte Nest und somit ihre Kinder, um ihrem natürlichem Lebensrhythmus nachzugehen.

Doch sie kehrt ein- bis zweimal täglich ans Nest zurück, um den Nachwuchs zu säugen. Auch die Vogelkinder, die am Boden sitzen und kläglich fiepen, rufen nicht um menschliche Hilfe sondern um Futter – oftmals sitzt die Mutter in der Nähe auf einem Baum und muss beobachtet, wie sich der Mensch ihrem Kind nähert. Auch sie füttert ihre Vogelkinder weiter, auch wenn diese auf dem Boden sitzen.

Aus diesen Gründen ist es so wichtig, dass man seine freilaufenden Hunde nicht durchs Gebüsch streunern lässt. Auch Katzen können für kleine Hasen und erstrecht Jungvögel eine große Gefahr darstellen.

Doch was tun, wenn man auf ein junges (unverletztes) Wildtier stößt?

Handelt es sich augenscheinlich um ein unverletztes Tier und sollte es an einer dichtbefahrenen Straße sitzen, dann ist erste Hilfe natürlich geboten. Nehmen Sie das Jungtier behutsam aus der Gefahrenzone und setzen Sie es in sicherer Entfernung im Gebüsch ab. Sollte es sich um einen sehr jungen Vogel handeln, der aus dem Nest gefallen ist, so nehmen Sie ihn vorsichtig hoch und setzen Sie ihn – wenn das möglich ist – wieder zurück in sein Nest. Das alte Gerücht, dass Vogelmütter ihre Jungen nach menschlichem Kontakt nicht mehr annehmen und versorgen, ist falsch.

Sollte dem Tierchen jedoch (außer von anderen Wildtieren, was leider Gesetz der Natur ist) sonst keine unmittelbare Gefahr drohen, so benötigt das Wildtier meist keine menschliche Hilfe. Hasenkinder ducken sich lediglich, hoppeln jedoch nicht weg, insofern ist dies kein Indiz für Hilfslosigkeit. Auch junge Vögel, die auf dem Boden herumhüpfen, haben lediglich ihre ersten Flugversuche hinter sich und sind nur ein paar Meter gekommen. Würde man sie beobachten, könnte man schon bald Fortschritte miterleben!

Sollte Ihnen jedoch aus irgend einem Grund unwohl sein bei dem Gedanken, das Tier sich allein zu überlassen, so macht es Sinn, das Tier über 1 bis 2 Tage zu beobachten. Bewegt es sich vom Fleck, wirkt es weiterhin „munter“ oder magert es ab, wirkt schlapp? Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie sich richtig verhalten, so lassen Sie das Tierchen an Ort und Stelle und rufen Sie uns an. Wir werden dann alles Weitere mit Ihnen abklären.

Warum wir Sie bitten, hier erstmal nicht weiter tätig zu werden? Zum einen sind diese Tiere meist nicht hilflos, es ist die natürliche Aufzucht. Zum anderen bedeutet das Eingefangen- und Transportiertwerden für Wildtiere einen unermesslichen Schock! 80% der Jungvögel, die in einem mit Luftlöchern versehenen Karton im Tierheim abgeliefert und von den Tierheimmitarbeiterinnen täglich mehrfach in die Hand genommen und gefüttert werden müssen, sterben aufgrund des Stresses!

Die Wildtiere, die diesen Stress überleben, werden entweder durch die Tierheimmitarbeiterinnen aufgezogen und dann ausgewildert oder an andere Organisationen weitergegeben, die sich um die speziellen Bedürfnisse der Wildtiere kümmern und ebenfalls auswildern.

Bitte verstehen Sie dies nun nicht als Kritik! Wir sind Ihnen sehr dankbar, dass Sie sich kümmern und möchten Sie hiermit bitten, sich noch etwas mehr zu kümmern insofern, als Sie die Tierchen, über deren Situation Sie sich nicht sicher sind, über einen Zeitraum von 1-2 Tage weiter beobachten, bevor wir sicher sind, dass die Tiere ohne menschliche Hilfe nicht überleben würden.

Fragt man einen Jäger oder einen Biologen, würde dieser sicher als Auskunft geben “Wildtiere gehören in die Natur“. Selbst wenn das Jungtier einem anderen Wildtier wie z.B. einem Fuchs, Marder, Iltis oder einem kleinen Greifvogel wie dem Falken zum Opfer fallen sollte, so wird es zum Teil der Nahrungskette und verhilft somit einem anderen Tier zum Überleben… so schwer wir uns auch mit dem Gedanken anfreunden wollen, dass so ein putziges kleines Häschen von einem natürlichen Feind „gerissen“ wird.

Fragt man einen Tierschützer, so hat dieser sicher Verständnis dafür, dass ein Tierfreund helfen möchte. Gleichwohl wissen die Tierheimmitarbeiter um die Situation der Wildtiere in der Natur und deren Überlebenschancen in der Gefangenschaft.

Fragt man als Tierfreund sein Gewissen, so würde man impulsiv sicherlich helfen wollen. Und deshalb möchten wir dieses aktuelle Thema grob anreißen. Auf die Problematik der „Wilderei“, wie es im Juristenjargon so schön heißt wenn man ein „jagdbares Wild“ mitnimmt, wollen wir hier nicht weiter eingehen.

Bitte lassen Sie Ihre Hunde nicht streunern, jagen und hetzen! Unsere Hunde haben es nicht nötig, für ihre Versorgung zu jagen! Verwenden Sie stattdessen einfach eine Schleppleine!

Die jungen Wildtiere werden es Ihnen danken.. und Sie haben bei Ihrem nächsten Spaziergang vielleicht wieder Freude am Wiedersehen mit dem „Häs’chen in der Grube“!

Wichtige Telefonnummern:

Tierheim Aachen    0241-9204250

Polizei                      110

Feuerwehr               112

Ordnungsamt AC  0241/4322801